Für die Gefährlichkeit eines Hundes ist die Größe unerheblich
Trier (jur). Selbst ein kleiner Hund kann nach dem Biss eines spielenden Kindes als gefährlich eingestuft werden. Wenn eine Kommune gegenüber der Hundehalterin einen Anlein- und Maulkorbzwang anordnet, den Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung fordert sowie den Hund mit einem Chip markiert, sei dies nicht zu beanstanden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, den 11. Oktober 2019, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 8 L 4009/19.TR). Im konkreten Fall ging es um einen ...
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