Gefangenem darf der Kauf eines Klima-Lüfter-Gerätes nicht pauschal verweigert werden
Karlsruhe (jur). Einem Gefangenen darf der Erwerb eines Klima-Lüfter-Gerätes inklusive Luftreinigungsfunktion nicht mit dem allgemeinen Hinweis auf ein Sicherheitsrisiko verweigert werden. Die JVA muss das Ausmaß der vom Objekt ausgehenden Gefahr gegen die Gründe abwägen, warum der Häftling das Objekt benötigt, entschied das OLG Karlsruhe in einem am Dienstag, 29. Oktober 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 Ws 354/19). Ein Gefangener, der in Haft die Genehmigung zum Kauf eines Kli ...
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