Gemeinden sind nur eingeschränkt für Wirtschaftswege verantwortlich

Mainz (jur). Die Gemeinden sind nur eingeschränkt für den Zustand von reinen Wirtschaftswegen verantwortlich. Sie sind nicht verpflichtet, die Ansammlung von Regenwasser zu beheben, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 bekanntgemachten Urteil (Az.: 3 K 25/19.MZ) entschieden hat. Das Gericht wies damit die Klage eines Landwirts ab. Auf der Rückseite seines Hofes führt eine Ausfahrt in eine Senke auf einem unbefestigten Wirtschaftsweg. Wenn es viel regne ...

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