Härteklausel bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt
Karlsruhe (jur). Mieter mit geringem Einkommen müssen nicht jede Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen schlucken. Der höhere Mietpreis kann daher aufgrund eines Härtefalls auch dann abgelehnt werden, wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine nach den Kriterien des Jobcenters zu große Wohnung gemietet hat, wie am Mittwoch, den 9. Oktober 2019, vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 21/19) entschieden. Eine energieeinsparende Wärmedämmung steht der Härteklausel danach nur dan ...
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