Hoteliers dürfen aus politischen Gründen Hausverbot aussprechen

Karlsruhe (jur). Hoteliers müssen nicht alle Gäste aufnehmen und dürfen ein Hausverbot auch aus politischen Gründen aussprechen. Mit einem am Mittwoch, den 9. Oktober 2019, veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den ehemaligen NPD-Präsidenten Udo Voigt (Az.: 1 BvR 879/12) entschieden. Voigts Ehefrau hatte für Dezember 2010 einen viertägigen Aufenthalt im Wellnesshotel Esplanade in Brandenburg gebucht. Das Hotel bestätigte dies zunächst, zog dann ...

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