Im kommerziellen Fernsehwerbeblock kein Spendenaufruf

Leipzig (jur). Spendenappelle, wie z.B. ein Aufruf zur Übernahme einer Patenschaft bedürftiger Kinder, dürfen nicht auf während eines kommerziellen Werbeblocks der Fernsehwerbung gezeigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss, der am 26. September 2019 (Az.: 6 B 150.18) veröffentlicht wurde, entschieden, dass Fernsehsender ansonsten gegen das rundfunkrechtliche Gebot verstoßen, die kommerzielle Werbung vom Programm zu trennen. Die Leipziger Richter lehnten den Antrag v ...

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