Kautabak nur in engen Grenzen erlaubt

München (jur). Der Verwaltungsgerichtshof Bayern (VGH) hat sehr enge Grenzen für den erlaubten Kautabak festgelegt. Das Produkt ist verboten, wenn die Wirkstoffe bereits beim Lutschen gelöst werden, urteilte der VGH in zwei Urteilen, die am Montag, den 14. Oktober 2019 in München bekanntgegeben wurden (Az.: 20 BV 18.2231 und 20 BV 18.2234). Der Rechtsstreit betrifft Produkte unter der Marke "Thunder" des dänischen Herstellers V2 Tobacco: ein Cellulosebeutel, der eine Mischung aus Tabak mit ...

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