Kein gesetzlicher Unfallschutz, wenn im Verein Bäume gefällt werden
Celle (jur). Sind in einem Verein regelmäßige Arbeitseinsätze üblich oder sogar vorgeschrieben, besteht bei diesen Arbeiten kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem Beschluss, der am Freitag, den 27. September 2019 (Az.: L 6 U 78/18) bekannt gegeben wurde, entschieden. Eine unfallversicherte und arbeitnehmerähnliche sog. Wie-Beschäftigung ist danach nur anzunehmen, wenn die Arbeiten die normalen Verp ...
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