Keine Hartz-IV-Minderung durch alte Heizkostenerstattung

Bayreuth (jur). Eine Erstattung von Heizkosten oder Betriebskosten, die vor dem Bezug von Hartz IV entstanden sind, ist bei den jetzt laufenden Leistungen von Hartz IV nicht anzurechnen. Dies wurde vom Sozialgericht (SG) Bayreuth in einem zwischenzeitlich schriftlich zugestellten Urteil vom 19. September 2019 (Az.: S 17 AS 7/19) entschieden. Das Gericht verwies zur Begründung auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2016. Der Kläger hatte seit Dezember 2017 aufstockende Hartz IV Leistungen er ...

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