Keine private Consulting-Firma für Versorgungsmanagement

Kassel (jur). Im sogenannten Versorgungsmanagement müssen sich die gesetzlichen Krankenkassen an zugelassene Leistungserbringer halten. Sie dürfen nicht mit ihnen konkurrieren, geschweige denn die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten in die Hände einer privaten Consulting-Firma, wie vom Bundessozialgericht (BSG) am 8. Oktober 2019 in Kassel entschieden (Az.: B 1 A 3/19 R). Damit wurde dem Bundesdatenschutzbeauftragten recht gegeben. Das Versorgungsmanagement wurde 2007 eingeführt. Ziel ist e ...

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