Klagen im Dieselskandal gegen VW sind noch nicht verjährt

Osnabrück (jur). Die Klagen gegen Volkswagen wegen des Dieselbetruges sind noch nicht verjährt. Das Landgericht Osnabrück hat in einem am Donnerstag, den 17. Oktober 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az. 6 O 918/19) entschieden, dass die Klagefrist mit Kenntnis der Abgasmanipulationen seit Herbst 2017 noch nicht begonnen habe. Das Gericht gab mit dieser Entscheidung einer Schadenersatzklage gegen die Volkswagen AG statt. Wie bei vielen anderen Gerichten auch gehen beim Landgericht Osnabrück no ...

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