Pauschales Zutrittsverbot zu Flüchtlingszentren ist ein Verstoß gegen die Pressefreiheit

Straßburg (jur). Journalisten müssen in der Lage sein, mögliche Missstände in einem Flüchtlingszentrum vor Ort zu untersuchen. Es verstößt gegen die Pressefreiheit, Asylbewerber trotz deren Zustimmung nicht befragen und fotografieren zu können, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag, den 8. Oktober 2019 in Straßburg zu Ungarn (Az.: 15428/16). Ein Journalist des ungarischen Internet-Nachrichtenportals [URL="http://www.abugh.hu"]www.abugh.hu[/URL] gi ...

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