Saatgutzüchter können keine umfassende Behörden-Auskunft verlangen

Luxemburg (jur). Saatgutzüchter haben kein Recht, von der Landesbehörde Informationen über das allgemeine Verhalten der Landwirte zum Anbau zu erhalten. Am Donnerstag, den 17. Oktober 2019, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az. C-239/18), dass die Behörden nur Angaben über bestimmte Sorten machen müssen, für die die Züchter Rechte geltend machen. Der Streit betrifft den sogenannten Nachbau. Das bedeutet, dass die Bauern kein neues Saatgut zur Aussaat kaufen, so ...

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