Salafistischer „Hilfsbund“ bekommt kein Girokonto

Düsseldorf (jur). Die Düsseldorfer Sparkasse dürfte die Eröffnung eines Kontos von einem salafistischen Verein, der in mehreren Krisengebieten tätig ist, ablehnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 20 K 6668/18) hat am Mittwoch, 23. Oktober 2019, entschieden, dass dies allein schon durch das hohe Maß an Kontrolle nach dem Geldwäschegesetz gerechtfertigt ist. Der hier klagende Verein wird vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen als "extremistisch-salafistisch" eingestuft. Mit eine ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2odAjlI
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt