Salafistischer „Hilfsbund“ bekommt kein Girokonto

Düsseldorf (jur). Die Düsseldorfer Sparkasse dürfte die Eröffnung eines Kontos von einem salafistischen Verein, der in mehreren Krisengebieten tätig ist, ablehnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 20 K 6668/18) hat am Mittwoch, 23. Oktober 2019, entschieden, dass dies allein schon durch das hohe Maß an Kontrolle nach dem Geldwäschegesetz gerechtfertigt ist. Der hier klagende Verein wird vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen als "extremistisch-salafistisch" eingestuft. Mit eine ...

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