Segway- und Rollerfahrer müssen auf Fußgänger achten
Koblenz (jur). Sind Rad- und Fußweg kombiniert, haben Fußgänger "absoluten Vorrang" vor "Elektrokleinstfahrzeugen" wie Elektrorollern oder Segways. Damit kann im Falle eines Unfalls die Mithaftung eines unachtsamen Fußgängers ausgeschlossen werden, wie das OLG Koblenz in einem am Freitag, den 27. September 2019, verkündeten Beschluss (Az.: 12 U 692/18) entschieden hat. Fußgänger müssen danach für ein schnelles Ausweichen nicht ständig aufmerksam sein. Der Streitfall bezieht sich auf ...
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