Soldatenentlassung wegen verweigertem Handschlag gegenüber Frauen

Koblenz (jur). Weigern sich Soldaten, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu schütteln, schaden sie dem Ruf der Bundeswehr und können entlassen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in einem am Donnerstag, den 10. Oktober 2019 bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 10 A 11109/19.OVG) entschieden, dass Zweifel bestünden, ob der Soldat in der Lage sei, den Auftrag der Bundeswehr zu erfüllen und auch weibliche Soldaten zu verteidigen. Im konkreten Fall war der ...

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