Sozialhilfe-Überbrückungsleistungen für arbeitslose Tschechin

Potsdam (jur). In Deutschland geduldete EU-Bürger können nicht von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Ihnen stehen zumindest die so genannten Überbrückungsleistungen bis zu einer wirksamen Ausweisung zu, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Montag, den 30. September 2019 verkündeten Urteil (Az.: L 15 SO 181/18) entschieden hat. Mit einer "verfassungskonformen Auslegung" wandte es sich gegen eine Gesetzesänderung vom Dezember 2016, wonach di ...

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