Sozialversicherungspflicht für Notärzte

Dortmund (jur). Nach Ansicht des Sozialgerichts (SG) Dortmund unterliegen die Notärzte des Rettungsdienstes der Sozialversicherungspflicht. Letztendlich seien sie in vordefinierte Arbeitsstrukturen integriert, so das Sozialgericht in einem Urteil vom Dienstag, den 15. Oktober 2019 (Fall Nr. S 34 BA 58/18). Grundlage war die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu Honorarärzten in Krankenhäusern. Die Sozialversicherungspflicht der Notärzte ist seit Jahren umstritten. Das Ka ...

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