Stark betrunkene Flugpassagiere vom Flug ausgeschlossen

München (jur). Fluggäste, die stark betrunken sind, dürfen vor dem Start des Flugzeugs verwiesen werden. Wenn sie dadurch einen späteren Flug neu buchen müssen, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Reiseveranstalter, urteilte das Amtsgericht München in einem am Freitag, den 25. Oktober 2019 verkündeten rechtskräftigen Urteil (Az.: 182 C 18938/18). Die Klage wurde von einem niedersächsischen Anwalt eingelegt. Dieser hatte über eine Discounterkette bei einem Münc ...

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