„Thermofenster“ als Abschaltvorrichtung nicht eindeutig unzulässig

Koblenz (jur). Eine temperaturabhängige Abgasreinigungsanlage für Dieselfahrzeuge ist noch keine "eindeutig unzulässige Abschaltvorrichtung". Der Einbau des so genannten „Thermofensters“ ist deshalb nicht per se als unmoralische Handlung einzustufen, entschied das OLG Koblenz in einem am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 verkündeten Urteil (Ref.: 12 U 246/19). Das Gericht wies damit die Klage eines Dieselfahrers gegen Mercedes zurück. Konkret handelt es sich um einen Mercedes Benz E 350 T ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2BDsadg
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt