Tierhalteverbot wegen mehrjähriger schlechter Tierhaltebedingungen

Trier (jur). Wer seine vielen verschiedenen Haustiere seit Jahren tierschutzwidrig in seinem Privathaushalt hält, sollte sich über ein behördliches Verbot der Tierhaltung und -betreuung nicht wundern. Auch wenn die Tierhalterin aus gesundheitlichen Gründen einen Therapiehund benötigt, sei eine "ordnungsgemäße Tierhaltung" notwendig, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 15. Oktober 2019, verkündete das Urteil (Az.: 8 K 2481/19.TR). Im konkreten Fall hatte die Klä ...

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