Trotz Flohbefall kein Schadenersatz für das Hüten einer Katze

Köln (jur). Mit Flöhen endet die Freundschaft - auch im wörtlichen Sinne. Dies mussten ein Katzenhalter und eine langjährige Freundin in Köln nun feststellen. Mit Urteil vom Montag, den 30. September 2019, wies das Landgericht Köln eine Klage der Freundin wegen Flohbefall zurück (Az.: 3 O 331/18). Der Halter der Katze und die Klägerin waren viele Jahre lang Freunde. Wie in den Vorjahren durfte sie auch im August 2017 seine Wohnung während eines Urlaubs nutzen und sollte sich dabei auch ...

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