Trotz gerügten Mängeln an Radargeräten drohen Rasern Strafen

Oldenburg (jur). Raser können sich einer Bestrafung aufgrund von nicht gespeicherten Messdaten in Blitzgeräten nicht so leicht entziehen. Auch die Geschwindigkeitsmessungen der Geräte, die nicht alle Messdaten speichern, sind vor Gericht verwendbar, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem am Dienstag, 1. Oktober 2019, verkündeten Urteil (Az.: 2 Ss (Owi) 233/19). Die Oldenburger Richter lehnten damit die Auffassung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes, der in einem aktuelle ...

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