Vor einer Auslandsadoption genau über Kosten informieren

Köln (jur). Vor einer Adoption im Ausland sollten sich die zukünftigen Adoptiveltern im Falle eines Scheiterns genau über die Kosten informieren. Denn wenn das Kind aufgrund psychischer Schwierigkeiten schließlich in einer Wohngruppe untergebracht werden muss, können die Pflegeeltern in der Regel keine öffentlichen Stellen für die Kosten in Amtshaftung nehmen, entschied das OLG Köln in einem am Freitag, den 18. Oktober 2019 verkündeten Urteil (Az.: 7 U 151/18). Im konkreten Fall wollte ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/32BLvaE
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt