Vor einer Auslandsadoption genau über Kosten informieren
Köln (jur). Vor einer Adoption im Ausland sollten sich die zukünftigen Adoptiveltern im Falle eines Scheiterns genau über die Kosten informieren. Denn wenn das Kind aufgrund psychischer Schwierigkeiten schließlich in einer Wohngruppe untergebracht werden muss, können die Pflegeeltern in der Regel keine öffentlichen Stellen für die Kosten in Amtshaftung nehmen, entschied das OLG Köln in einem am Freitag, den 18. Oktober 2019 verkündeten Urteil (Az.: 7 U 151/18). Im konkreten Fall wollte ...
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