Wegen pauschalen Kopftuchverbots keine Entschädigung wegen Diskriminierung

Münster (jur). Nur wegen des früheren verfassungswidrigen pauschalen Kopftuchverbots für muslimische weibliche Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen können die Betroffenen noch keinen Ausgleich für Diskriminierung verlangen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster in zwei am Montag, den 7. Oktober 2019, verkündeten Urteilen entschieden und damit die Entschädigungsansprüche von zwei muslimischen Lehrkräften zurückgewiesen (Az.: 6 A 2170/16 und 6 A 2628/16) ...

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