Wegen Ruhestand kann Feuerwehrmann 1.000 Überstunden nicht nehmen

Hannover (jur). Ein Beamter der Feuerwehr muss erst den noch verbliebenen Urlaub nehmen, bevor er kurz vor dem Ruhestand auch die angesammelten Überstunden "abbummeln" darf. Dadurch wird der Dienstherr der Fürsorgepflicht gerecht, selbst wenn damit bei Eintritt in den Ruhestand fast alle Überstunden unbezahlt verfallen. So urteilte am am Donnerstag, den 10. Oktober 2019, das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 2 A 2401/19). Die Klage war vom ehemaligen Leiter der städtischen Feuerwehr Hannove ...

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