Baurechtswidriges Wochenendhaus darf nicht einfach abgerissen werden
Stuttgart (jur). Kommunen dürfen auch ein baurechtswidriges Wochenendhaus nicht einfach abreißen lassen. Sie müssen eine begründete Ermessensentscheidung treffen und dürfen bei mehreren gleichartigen Baurechtsverstößen nicht willkürlich gegen einzelne Eigentümer vorgehen, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Mittwoch, 6. November 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 15 K 11189/17). Konkret geht es um das Wochenendhausgebiet Lettenhau der Gemeinde Magstadt im Landkr ...
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