Bei Auslandsadoptionen müssen zukünftige Eltern genau überprüft werden

Frankfurt am Main (jur). Im Falle einer Auslandsadoption müssen die zukünftigen Adoptiveltern vor dem ausländischen Gericht zu einer persönlichen Anhörung erscheinen. Andernfalls kann die ausländische Adoptionsentscheidung in Deutschland nicht anerkannt werden, urteilte das OLG Frankfurt am Main in einem aktuell verkündeten Urteil vom 24. September 2019 (Az.: 1 UF 93/18). Im gegebenen Fall wollte ein Paar aus Frankfurt am Main kurz nach ihrer Geburt ein Mädchen aus einem westafrikanisch ...

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