BGH in Karlsruhe bestätigt Bewährungsstrafe für Flüchtling

Karlsruhe (jur). Ein Flüchtling darf anderen Asylbewerbern nicht im Auftrag eines Schleusers bei der Flucht helfen als deren "Begleiter" auftreten. Sterben die anderen Asylsuchenden im Boot von der Türkei in griechischen Hoheitsgewässern, dann handelt es sich um eine strafbare Beihilfe bei der Einschleusung von Ausländern mit Todesfolge, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, den 14. November 2019 (Az.: 3 StR 561/18). Die Karlsruher Richter bestätigten damit die eineinhalbjähr ...

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