BGH Karlsruhe hält 60-monatigen Kündigungsausschluss in Mietvertrag für wirksam
Karlsruhe (jur). Auch wenn die Zahl der Flüchtlinge sinkt, können Kommunen den Mietvertrag einer gemieteten Flüchtlingsunterkunft nicht einfach vorzeitig kündigen. Wird in einem solchen Mietvertrag mit dem privaten Vermieter ein Kündigungsausschluss von 60 Monaten vereinbart, ist dies grundsätzlich wirksam, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, den 25. November 2019 veröffentlichten Urteil vom 23. Oktober 2019 (Az.: XII ZR 125/18) entschieden. So muss die saarl ...
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