BGH Karlsruhe: Lückenhafte Arztdokumentation führt nicht zwingend zu Schadenersatz
Karlsruhe (jur). Die Ärzte müssen ihre Befunde ausreichend dokumentieren und Röntgenbilder oder andere "Befundträger" aufbewahren. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt jedoch nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe in einem am Freitag, den 22. November 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 71/17) entschieden hat. Nach diesem Urteil können die Gerichte nur dann von einer ignorierten, aber "reaktionspflichtigen Bef ...
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