BGH Karlsruhe sieht keine Strafe für Vollzugsbeamte wegen gewährtem Freigang

Karlsruhe (jur). Beamte im Strafvollzug müssen sich nicht ohne Weiteres für Maßnahmen zur Resozialisierung von Gefangenen verantworten, die schief gelaufen sind. Soweit die Beamten alle relevanten Aspekte für und gegen eine Lockerung des Strafvollzugs durch die Gewährung des offenen Vollzugs berücksichtigt haben, sind sie auch bei einem während eines Freigangs begangenen Mordes nicht rechtlich verantwortlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe (Az.: 2 StR 557/18) am Dienstag, ...

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