BSG Kassel wertet Wartezeit auf Reha als Notfallbehandlung
Kassel (jur). Wird eine vorübergehende Entlassung medizinisch ausgeschlossen, können Krankenhauspatienten die Wartezeit auf eine anschließende Rehabilitation im Krankenhaus verbringen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag, den 19. November 2019 in Kassel entschieden (Az.: B 1 KR 13/19 R). Danach können die Krankenhäuser die Wartezeit nach ihren eigenen Tarifen als "Notfall-Reha-Behandlung" abrechnen. Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner mit einer chronischen Lungenerk ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2CX2Y2i
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2CX2Y2i
Anwalt SB
Comments
Post a Comment