Für Verletztengeld muss Arbeitsentgelt nachgewiesen werden

Darmstadt (jur). Nach einem Arbeitsunfall müssen Arbeitnehmer das tatsächliche Einkommen nachweisen, um Anspruch auf Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall zu haben. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat in einem am Mittwoch, den 13. November 2019 verkündeten Urteil (Az.: L 9 U 109/17) entschieden, dass nicht nachgewiesene Einkünfte, etwa aus Schwarzarbeit, nicht erhöhend auf das Verletztengeld angerechnet werden können. Hintergrund des Falles war ein Arbeitsunfall ein ...

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