Gericht darf Betroffene im Betreuungsverfahren nicht übergehen

Karlsruhe (jur). In einem Betreuungsverfahren dürfen die Gerichte die betroffenen Personen nicht einfach ignorieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe hat in einer am Montag, den 11. November 2019 veröffentlichten Entscheidung (Az.: XII ZB 118/19) bestätigt, dass Gerichte auch psychisch kranken oder behinderten Menschen vollständige persönliche Informationen über ein erhaltenes medizinisches Gutachten zur Verfügung stellen müssen. Denn wenn sie sich gegen eine Betreuung wehren wollen ...

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