Geringe Hürden für Ausbau von Eisenbahnstrecke

Leipzig (jur). Beim Ausbau von Eisenbahnstrecken für die Nutzung durch Stadtbahnen und Straßenbahnen liegen nur geringe Hürden vor. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Donnerstag, den 7. November 2019 (Az.: 3 C 13.18) entschieden, dass die geplante Verbesserung des Angebots als "Planrechtfertigung" ausreichend und Eisenbahnrecht anwendbar ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht gab grünes Licht für den Ausbau der G ...

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