Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr ist hoheitliche Aufgabe
Frankfurt am Main (jur). Geschwindigkeitsmessungen sind eine hoheitliche Aufgabe und dürfen von privaten Dienstleistern nicht durchgeführt werden. Private Überwachung des Verkehrs ist rechtswidrig, so dass aufgrund dessen keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main in einem am Dienstag, den 12. November 2019 veröffentlichten Beschluss (Az. 2 Ss-OWi 942/19) entschieden. Hintergrund des Falles war die Entscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Freige ...
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