Gewerbesteuerpflicht entscheidend für IHK-Beiträge
Magdeburg (jur). Prostituierte müssen für ihre Arbeit Beiträge an die Industrie- und Handelskammer zahlen. Entscheidend für die Beitragszahlung der IHK sei, dass die Betroffenen vom Finanzamt als gewerbesteuerpflichtig eingestuft worden sind, begründete das Verwaltungsgericht Magdeburg seinen jetzt veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 18. Juli 2019 (Az.: 3 A 155/19). Die Steuerfahndung hatte im vorliegenden Fall eine Prüfung bei der klagenden Prostituierten durchgeführt. Die Beamten ka ...
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