Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig
Karlsruhe (jur). Hartz-IV-Bezieher dürfen auch bei einem wiederholten Fehlverhalten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mehr vom Jobcenter mit einer Arbeitslosengeld-II-Kürzung von mehr als 30 Prozent bestraft werden. Die bisherigen starren Vorschriften, welche zwingend für drei Monate stufenweise Sanktionen von bis zu 100 Prozent vorsehen, sind unverhältnismäßig und verletzen das vom Staat zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum, urteilte am Dienstag, 5. November 2019, das ...
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