Keine Haftung von VW bei Kauf von gebrauchtem Diesel 2016

Frankfurt am Main (jur). Wer 2016 einen gebrauchten Diesel-Pkw kaufte, wusste oder konnte zumindest wissen, was er tat. Daher kann er den Hersteller aufgrund der eingebauten Manipulationssoftware nicht mehr haftbar machen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 13 U 156/19) am Mittwoch, 6. November 2019. Das Gericht wies damit einen Fahrer aus Südhessen ab, der im Oktober 2016 einen gebrauchten VW Sharan in einem Autohaus gekauft hatte. Das Auto hat einen EA 189 Dieselmotor, d ...

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Anwalt SB

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