LSG Celle: Krankenkasse muss Laser-Epilation bei Jugendlichen nicht zahlen

Celle (jur). Auch junge Menschen mit sehr starker Behaarung an den Beinen müssen für die Laserhaarentfernung aus der eigenen Tasche bezahlen oder lange Hosen tragen. In jedem Fall müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Laserepilation nicht bezahlen, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag, den 18. November 2019 verkündeten Urteil (Az.: L 4 KR 457/16) entschieden hat. Die Klägerin, die im Streitjahr 17 Jahre alt war, und ihr Bruder, der ein Jahr jü ...

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