LSG Erfurt sieht bei selbstständiger Nachbarschaftshilfe keinen Unfallschutz
Erfurt (jur). Selbstständig und in eigener Verantwortung durchgeführte Sägearbeiten für eine Nachbarin werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht übernommen. Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt hat in einem am Montag, den 25. November 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 1 U 165/18) entschieden, dass die Voraussetzung für den Schutz der Unfallversicherung eine "arbeitnehmerähnliche" und keine unternehmerähnliche Tätigkeit ist. Der Kläger wollte am 13. August ...
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