Möglicherweise Schadenersatz wegen Wertminderung statt Diesel-Rückgabe
Karlsruhe (jur). Käufer eines abgasmanipulierten Diesels können nicht nur auf die Rücknahme ihres Fahrzeugs klagen, sondern auch auf Schadenersatz aufgrund der Wertminderung. Dies hat das OLG Karlsruhe in einem am Mittwoch, den 13. November 2019 bekannt gegebenen Hinweisbeschluss (Az.: 17 U 102/18) entschieden. Das OLG will mit einem Gutachten klären, ob und inwieweit es auch nach einem Software-Update eine Wertminderung gibt. Im Jahr 2012 hatte die Klägerin einen gebrauchten Audi A3 Sport ...
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