OLG Frankfurt/Main sieht keinen automatischen Anspruch auf Schmerzensgeld bei roter Karte

Frankfurt am Main (jur). Eine rote Karte aufgrund eines harten körperlichen Einsatzes im Sport begründet noch keinen Schadenersatzanspruch für einen dabei verletzten Spieler. Nur wenn ein Athlet wegen einer Roten Karte zu zukünftigen Spielen gesperrt wurde und der Schiedsrichter einen Bericht über die Vorfälle erstellt hat, sei Schadenersatz oder Schmerzensgeld möglich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Montag, den 25. November 2019 bekanntgegebenen Urteil (Az. ...

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