OLG Frankfurt/Main weist Übernahme-Kontrolle durch Betriebsrat ab
Frankfurt am Main (jur). Um eine Übernahme der Osram Licht AG zu vermeiden, kann sich der Konzernbetriebsrat nicht auf die staatliche Übernahme-Aufsicht stützen. Die Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dient dem öffentlichen Interesse, wie das OLG Frankfurt am Main in einem am Montag, den 18. November 2019, bekannt gegebenen Eilbeschluss (Az.: WpÜG 3/19) entschieden hat. Daher könne der Betriebsrat nicht behaupten, dass die geltenden Vorschriften ni ...
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