OVG Lüneburg: Langstreckenradar zur Verkehrsüberwachung darf in Betrieb gehen

Lüneburg (jur). Auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen darf die Polizei Hannover ein Langstreckenradar betreiben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch, den 13. November 2019, in Lüneburg (Az.: 12 LC 79/19) entschieden, dass das Land Niedersachsen die notwendige Rechtsgrundlage für die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen hat. Im 2,2 km langen Abschnitt der Bundesstraße 6 wird erstmals i ...

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