OVG Münster sieht bei ADHS im Erwachsenenalter keinen Grund für Prüfungsrücktritt
Münster (jur). Erwachsene Patienten mit ADHs können wegen ihrer Erkrankung nicht von Prüfungen zurücktreten. Denn bei dieser Krankheit im Erwachsenenalter ist es ein "Dauerleiden", das das normale zu prüfende Leistungsbild des Prüflings darstellt, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Dienstag, den 26. November 2019 verkündeten Urteil (Az.: 14 A 2071/16). Im vorliegenden Fall wollte der Kläger im Studiengang Bachelor of Laws seinen Abschl ...
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