OVG Münster stuft Kfz-Kennzeichen mit „HH 1933“ als sittenwidrig ein
Münster (jur). Ein Kfz-Kennzeichen, das mit der Kombination "HH 1933" erteilt wurde, ist sittenwidrig und darf wieder eingezogen werden. Diese Kombination von Buchstaben und Zahlen ist aufgrund des allgemeinen historischen Bewusstseins objektiv geeignet, ohne weiteres eine Verbindung zum NS-Regime herzustellen, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster am Donnerstag, 14. November 2019, in einem Beschluss der am Freitag, 15. November 2019 (Az.: 8 B 629/19) bekann ...
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