Sehr alte Mietspiegel für Begründung einer Mieterhöhung unbrauchbar

Karlsruhe (jur). Uralte Mietspiegel sind nicht ausreichend, um eine höhere Miete zu rechtfertigen. Ein Verlangen auf Erhöhung auf der Grundlage eines fast 20 Jahre alten Mietspiegels ist unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, den 11. November 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 340/18) entschieden hat. Damit wurde einer Mieterin in Magdeburg recht gegeben. 2014 hatte sie eine 79 Quadratmeter große Wohnung bezogen. Nach einem Eigentümerwechsel wol ...

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Anwalt SB

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