VGH Mannheim bestätigt Dschihad-Befürworter mangelnde waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Mannheim (jur). Islamische Anhänger des "Dschihad" als bewaffnetem Kampf gegen "Ungläubige" dürfen nicht auf die Jagd gehen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg in Mannheim hat in einem am Mittwoch, den 20. November 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: 1 S 542/18) festgestellt, dass diesen Personen die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Jagdscheinbewerbers fehlt. Der aus Serbien stammende Kläger gehörte zur salafistischen und dschihadistischen S ...
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